Baukostenzuschuss (BKZ)
§ 11 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) / Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) berechtigt Netzbetreiber zur teilweisen Deckung der notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung des örtlichen Energienetzes einen Baukostenzuschuss (BKZ) zu erheben. Er wird für durchschnittlich vergleichbare Fälle einheitlich berechnet. Der Baukostenzuschuss umfasst die Bereitstellung der elektrischen Leistung / Erdgasleistung durch die vom Netzbetreiber vorgehaltene Infrastruktur ab der Netz-/Druckregelstation. Der Baukostenzuschuss ist zunächst einmalig bei der Herstellung des Netzanschlusses zu zahlen. Wird die Leistung an einem Netzanschluss erhöht, erheben wir für die Differenz von der bisherigen zur neuen Leistung einen weiteren Baukostenzuschuss.
Vom Baukostenzuschuss unabhängig sind die Netzanschlusskosten, die durch die Errichtung des Hausanschlusses entstehen.
Für einen Baustromanschluss erheben wir keinen Baukostenzuschuss.
Strom
TWL Netze errechnet unter Verwendung des vom Verband der Netzbetreiber (VDN) entwickelten Standardberechnungsmodells (2-Ebenen-Modell) den Baukostenzuschuss für das Niederspannungsnetz auf Basis der Netzkosten des Referenzjahrs 2019. Der Baukostenzuschuss ist von Bauherren nur für die Leistungsanforderung zu zahlen, die die gesetzlich befreiten 30 kW übersteigt.
Allen höheren Spannungsebenen liegt das Leistungspreismodell zugrunde. Der Baukostenzuschuss ergibt sich hier aus der Multiplikation der vertraglich vereinbarten Leistung mit dem Leistungspreis der Anschlussnetzebene für das Referenzjahr 2019.
Beispielrechnung Niederspannung:
Leistungsanforderung: 40 kW
BKZ = (Leistungsanforderung – 30 kW) x Preis pro kW
BKZ = (40 kW – 30 kW) x 118,69 €/kW = 1.186,90 €
Erdgas
TWL Netze erhebt den Baukostenzuschuss für Anschlüsse am Niederdrucknetz abweichend zu § 11 NDAV nur für die Leistungsanforderung, die 30 kW übersteigt. Gemäß NDAV wird Kunden maximal die Hälfte der Kosten, die für die Erstellung oder Verstärkung des Netzes anfallen, in Rechnung gestellt.
Der Berechnung des Baukostenzuschusses liegt das Leistungspreismodell zugrunde. Der Baukostenzuschuss wird hierbei durch die Multiplikation der vertraglich vereinbarten Leistung mit dem Leistungspreis der Anschlussnetzebene aus dem Referenzjahr 2019 ermittelt.
Beispielrechnung Niederdruck:
Leistungsanforderung: 130 kW
BKZ = (Leistungsanforderung – 30 kW) x Preis pro kW
BKZ = (130 kW – 30 kW) x 13,77 €/kW = 1.377,00 €