Ladeeinrichtungen für Elektroautos
Sie wollen Ihr Elektroauto bequem zuhause laden und wollen sich daher eine Ladeeinrichtung installieren lassen?
Ihr Elektroinstallateur ist Ihr Ansprechpartner bei Planung und Installation Ihrer Ladeeinrichtung und unterstützt Sie bei deren Anmeldung bzw. Genehmigung.
Damit wir als Netzbetreiber in Ludwigshafen unser Stromnetz für die zukünftigen Anforderungen rüsten können, sind Ladeeinrichtungen für Elektroautos anmelde- bzw. genehmigungspflichtig.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Anmelde- bzw. Genehmigungsprozess Ihrer Ladeeinrichtung sowie ein FAQ zum Anschluss von Ladeeinrichtungen an unser Stromnetz.
Anmeldepflichtige Ladeeinrichtungen bis 12 kW
Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung1 bis 12 kW müssen vor einer Inbetriebnahme bei TWL Netze angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass die Installation Ihrer Ladeeinrichtung erst nach der Anmeldung erfolgen darf. Das Anmeldeformular zu Ihrer Ladeeinrichtung finden Sie hier.
Anmeldung zum Anschluss einer Ladeeinrichtung
Genehmigungspflichtige Ladeeinrichtungen größer 12 kW
Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung1 größer 12 kW sind genehmigungspflichtig. Das heißt, dass die Installation Ihrer Ladeeinrichtung erst nach einer expliziten Zustimmung von TWL Netze erfolgen darf.
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular zur Prüfung zu.
Antrag zum Anschluss einer Ladeeinrichtung
Anschließend erhalten Sie von uns eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage.
1 Maßgebend für die Anschlussleistung ist die Summenbemessungsleistung, sprich die Summe der Maximalleistungen aller Ladesäulen an einem Netzanschlusspunkt. Beispiel: Bei zwei Ladeeinrichtungen an einem Netzanschluss mit einer Ladeleistung von je 11 kW ergibt sich eine Summenbemessungsleistung von 22 kW. Für die Summenbemessungsleistung ist ein Gleichzeitigkeitsfaktor von 1 zu wählen.
FAQ
Warum muss meine Ladeeinrichtung vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet bzw. genehmigt werden?
In den kommenden Jahren werden eine Vielzahl von Ladeeinrichtungen in unser Stromnetz integriert. In Summe stellen diese eine systemrelevante Leistung dar. Daher müssen wir schon heute wissen, wo in unserem Stromnetz ein steigender Leistungsbedarf besteht. Nur so können wir unser Netz vorausschauend planen und stetig verbessern. Mit Ihrer Anmeldung tragen Sie dazu bei, dass Ihnen auch in Zukunft ein leistungsfähiges und preisgünstiges Stromnetz zur Verfügung steht. Der rechtliche Rahmen zur verpflichteten Anmeldung bzw. Genehmigung von Ladeeinrichtungen finden Sie unter §19 der Niederspannungsanschlussverordnung.
Kann ich mein Elektroauto auch über die Haushaltssteckdose laden?
Die Elektroinstallation für Haushaltssteckdosen ist üblicherweise nicht für eine hohe Leistung im Dauerbetrieb ausgelegt. Eine andauernde hohe Last erhitzt die Kabel. Hier besteht das Risiko eines Kabelbrandes! Aus diesem Grund raten wir dringend von der Nutzung von Haushaltssteckdosen zum Laden Ihres Elektroautos ab. Stattdessen empfehlen wir Ihnen zum sicheren und schnellen Laden des Fahrzeugs den Einsatz einer Wallbox. Die Installation Ihrer Wallbox übernimmt dabei Ihr Elektroinstallateur.
Welche Leistung benötige ich für meine Wallbox?
Die benötigte Leistung für Ihre Wallbox ist individuell abhängig von Ihrem Elektroauto und Ihren Anforderungen an die Ladezeit. Erfahrungswerte bei Privathaushalten zeigen, dass Ladeeinrichtungen mit einer Ladeleistung von 11 kW für reine Elektroautos völlig ausreichend dimensioniert sind. Bei Ladeleistungen größer 11 kW kommen oftmals zusätzliche Kosten durch Verstärkung Ihres Netzanschlusses (technische Verstärkung zzgl. Baukostenzuschuss) auf Sie zu.
Für Ihren Plug-in-Hybrid genügt gewöhnlich eine Wallbox mit einer Ladeleistung von 3,7 kW. Berücksichtigen Sie bei der Wahl Ihrer Wallbox auch die mögliche Leistungsaufnahme der Fahrzeugbatterie. Die Angabe der maximalen Leistungsaufnahme für Ihr Elektroauto finden Sie in den Herstellerunterlagen.
Wie lange dauert das Laden meines Elektroautos?
Die Ladedauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ausschlaggebend sind dabei die Akkukapazität, aktueller Ladestand des Akkus, Ladetechnologie des Fahrzeugs und die Ladeleistung Ihrer Wallbox.
Die Ladezeit lässt sich vereinfacht mit folgender Formel berechnen: Ladezeit [h] = zu ladende Batteriekapazität [kWh] / Ladeleistung [kW]
Wer meldet eine Wallbox an? Wer beantragt die Genehmigung einer Wallbox?
Ihr Elektroinstallateur unterstützt Sie beim Ausfüllen des Anmelde- bzw. Genehmigungsformulars Ihrer Ladeeinrichtung.
Was kostet die Errichtung einer Wallbox?
Für die Errichtung einer Wallbox entstehen Kosten für die Wallbox, die Installation und gegebenenfalls Kosten für die Verstärkung des Netzanschlusses (technische Verstärkung zzgl. Baukostenzuschuss).
Wallbox:
Überlegen Sie welche Ladeleistung Sie langfristig für Ihr Elektroauto benötigen. Generell lässt sich sagen: Je höher die Ladeleistung der Wallbox umso höher die Kosten für die Wallbox.
Installationskosten:
Ihr Elektroinstallateur übernimmt für Sie die regelkonforme und damit sichere Installation und Inbetriebnahme Ihrer Wallbox.
Verstärkung des Netzanschlusses:
Abhängig von der zukünftig benötigten Leistung und der bisherigen Auslegung Ihres Netzanschlusses muss dieser eventuell verstärkt werden. Abhängig von den gegebenen Rahmenbedingungen erwarten Sie dann Kosten für einen Sicherungsaustausch oder möglicherweise die Verstärkung des kompletten Netzanschlusses. Zu den zu erwartenden Kosten zählt dann die jeweilige technische Änderung am Netzanschluss zzgl. Baukostenzuschuss.
Beispielsweise mit Hilfe eines Lastmanagements oder einer Wallbox mit geringerer Ladeleistung können Sie sich gegebenenfalls Kosten für eine Netzanschlussverstärkung sparen.
Wer darf eine Wallbox installieren?
Die fachgerechte und damit sichere Installation muss von einer Elektroinstallationsfirma durchgeführt werden, die in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen ist. (vgl. §13 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung). Hier finden Sie das Installateurverzeichnis der TWL Netze GmbH.
Wo finde ich öffentliche Ladesäulen in Ludwigshafen und der Region Rhein-Neckar?
Die Bundesnetzagentur stellt eine interaktive Übersichtskarte von öffentlichen Ladesäulen in Deutschland zur Verfügung.
Inzwischen gibt es aber auch eine Vielzahl von Webseiten und Apps, um öffentliche Ladepunkte in der Umgebung zu finden.
Öffentliche Ladepunkte in der Metropolregion Rhein-Neckar finden Sie beispielsweise beim e-Mobilitätsnetzwerk Rhein-Neckar TENK.
Dokumente
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Technische Anschlussbedingungen (TAB)
Technischer Leitfaden: Ladeinfrastruktur Elektromobilität (dke.de)
Haben Sie Fragen zu Ihrem Netzanschluss oder zum Anmelde- bzw. Genehmigungsprozess?
Wir sind gerne für Sie da!
Anschlussmanagement
E-Mail: | netzanschluss@twl-netze.de |
Telefon: | 0621 - 505 1331 |
Anschrift: | Industriestraße 3 |