Anmeldung Step-by-Step
Der Anschluss und der Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem öffentlichen Verteilnetz erfordern grundsätzlich die Anmeldung bei dem Netzbetreiber – TWL Netze GmbH.
Antrag auf Anschluss
Alle Erzeugungsanlagen sind vor der Inbetriebnahme anmelde- und genehmigungspflichtig. Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllte Anmeldung für Ihre PV-Anlage an netzanschluss@twl-netze.de.
Die Anmeldung erfolgt durch den Anlagenbetreiber oder den Installateur.
Inbetriebnahmeunterlagen
Nach Errichtung der Anlage durch den Elektroinstallateur benötigen wir die vollständig ausgefüllten Inbetriebnahmeunterlagen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Bearbeitung und Vergütung der Erzeugungsanlage nur dann abgeschlossen werden kann, wenn uns alle relevanten Datenblätter der Inbetriebnahmeunterlagen zu Ihrer Einspeiseanlage vorliegen. Bitte achten Sie auf die Richtigkeit der Daten, insbesondere der vergütungsrelevanten Angaben (bspw. Inbetriebnahmedatum, installierte Leistung etc.). Die ausgefüllten Unterlagen werden an messtechnik@twl-metering.de gesendet. Die Übermittlung wird üblicherweise von Ihrem Installateur vorgenommen, im Zweifel stimmen Sie sich mit Ihrem Anlagenerrichter ab.
Marktstammdatenregister
Erzeugungsanlagen und Speicher sind bei der Bundesnetzagentur registrierungspflichtig. Spätestens 4 Wochen nach Inbetriebnahme der Anlage müssen Erzeugungsanlage und Speicher separat voneinander registriert werden. Die Registrierung nehmen Sie bitte auf www.marktstammdatenregister.de vor. Dies erfolgt in der Regel durch den Anlagenbetreiber oder einen beauftragten Dienstleister.
Drei Schritte zur Registrierung Ihrer Erzeugungsanlage / Stromspeicher
Anleitung
1. Benutzerkonto anlegen | 2. Anlagenbetreiber registrieren | 3. Anlage und Stromspeicher registrieren |
Für die Anmeldung einer Erzeugungsanlage benötigen Sie als Administrator des MaStR-Zugangs ein Benutzerkonto. Dieses können Sie als Privatperson oder für Ihre Organisation erstellen. Folgen Sie den Anweisungen des Registrierungsassistenten. | Da der Administrator vom Anlagenbetreiber abweichen kann, wird dieser hier separat erfasst.
| Die erforderlichen Daten Ihrer Anlage und Ihres Stromspeichers finden Sie in den Inbetriebnahmeunterlagen Ihres Elektroinstallateurs. Bitte übermitteln Sie uns die hieraus resultierende SEE-Nummer. |
Bitte beachten Sie die Registrierungsfrist!
Für die Registrierung gilt eine Frist von vier Wochen ab Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage.
Eine verspätete Registrierung kann Sanktionen zur Folge haben.
Einspeisevertrag (ausgenommen „Mini-PV“)
Der Einspeisevertrag regelt die Voraussetzungen für die Einspeisung von Strom aus EEG-, KWK- und Sonderanlagen zwischen dem Anlagenbetreiber und dem zuständigen Netzbetreiber.
Dabei sind die Rechte und Pflichten gesetzlich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) definiert und bleiben von diesen vertraglichen Regelungen unberührt. Denn grundsätzlich haben Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Änderung der Einspeiseanlage sowie der Messstellenbetrieb nach den betreffenden gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen. Danach hat sich der Netzbetreiber, aber auch der Anlagenbetreiber, zu richten. Hier werden im Vertrag die Daten und Fakten der Einspeiseanlage – zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme - festgehalten sowie ergänzende Regelungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vereinbart.
Wir senden Ihnen etwa 3-4 Wochen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen den Einspeisevertrag zu, unter der Voraussetzung Ihrer Registrierung im Marktstammdatenregister.
Messkonzept und Anschlussvarianten
In den Inbetriebnahmeunterlagen sind die Standardmesskonzepte aufgeführt (Punkt 8) und können entsprechend der Anschlussvariante ausgewählt werden. Alle anderen, komplexeren Messkonzepte müssen allerdings zuvor mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden, damit diese auf rechtliche und messtechnische Umsetzbarkeit hin geprüft werden können.
Sollten bei Ihnen eine vom Standard abweichende Anschlusssituation (bspw. Mieterstrom, usw.) vorliegen, bitten wir Sie um konkrete Abstimmung bzw. Vorlage eines Messkonzeptvorschlages.
Einspeisemanagement bei Erzeugungsanlagen ab 100 kW(p) – nun Redispatch 2.0
Bei Erzeugungsanlagen ab 100 kW(p) sind die Vorgaben zu Redispatch 2.0 zu beachten.
Denn Stromnetzbetreiber sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Elektrizitätsversorgung in ihrem Netz zu sorgen (§§ 13, 14 EnWG).
Für die Sicherheit der Netzstabilität und zur Vermeidung von Netzengpässen werden Redispatch-Maßnahmen durchgeführt.
Bei konkreten Fragen zur Umsetzung und den technischen Vorgaben im Netzgebiet Ludwigshafen wenden Sie sich bitte an: redispatch@twl-netze.de