Der Gesetzgeber hat im September 2016 im Rahmen des GDEW (Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende) das MsbG (Messstellenbetriebsgesetz) erlassen. Bis 2032 erhalten alle Stromkunden in Deutschland digitale Zähler. Das bedeutet, dass die schwarzen "Ferrariszähler" künftig durch moderne Messeinrichtungen (mME) oder durch intelligente Messsysteme (iMsys) ausgetauscht werden.
Das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (MsbG) regelt den Einsatz von Messeinrichtungen und die Ausstattung der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.
Bekanntgabe zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)
Die TWL-Netze GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d.G., soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw., den Anschlussnehmer getroffen wird.
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