Trennung von Netzanschlüssen
Die Hausanschlüsse müssen -vor Beginn von Abrissarbeiten- vom Netzbetreiber vorschriftsmäßig abgetrennt werden.
Sofern Sie den Abriss eines Gebäudes planen, darf dies in der Regel erst nach erfolgter Trennung sämtlicher Netzanschlüsse erfolgen.
Sollte das Gebäude ohne ordnungsgemäße Trennung sämtlicher Netzanschlüsse abgebrochen werden, können erhebliche Kosten durch die notwendigen Notmaßnahmen anfallen.
Diese Kosten werden nachträglich dem Bauherrn in Rechnung gestellt.
Es besteht die Gefahr für Leib und Leben, falls das Gebäude ohne vorherige Trennung abgebrochen wird.
Bitte wenden Sie sich hierzu an unseren Bereich Netzanschluss:
Telefon: 0621 / 505 - 1331
E-Mail: netzanschluss(at)twl-netze(dot)de