Steckerfertige PV Anlagen

Wer eine steckerfertige PV Anlage ("Balkonkraftwerk") installieren möchte, muss diese seit dem 16.05.2024 nur noch im Marktstammdatenregister der BNetzA registrieren.
Nach der Definition aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ein „ „Steckersolargerät“ ein Gerät, das aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht.“ (§ 3 Nr. 43 EEG).  

Als Balkonkraftwerke gelten PV Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 2 Kilowatt Modulleistung und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere. Eine gesonderte Anmeldung der steckerfertigen PV-Anlage beim Netzbetreiber entfällt.

Gemäß § 8 Abs. 5a Satz 1 EEG 2023 gilt diese Änderung ausschließlich für steckerfertige PV-Anlagen: 

Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden […].“.

Demnach sind alle Stromspeicher beim Netzbetreiber weiterhin genehmigungs- und anmeldepflichtig. Auch Stromspeicher, die in Verbindung mit steckerfertigen PV-Anlagen betrieben werden, sind nicht ausgenommen. Die Regelung gilt unabhängig von der Größe des Stromspeichers, auch wenn dieser gemeinsam mit der PV-Anlage erworben wurde oder es sich um ein Kombigerät aus Wechselrichter und integriertem Speicher handelt. 

Schritt 1: Antrag auf Anschluss eines Speichers Serviceportal TWL Netze 

Schritt 2: nach erfolgreicher Prüfung Genehmigung durch TWL Netze 

Schritt 3: Einreichen der Inbetriebnahmeunterlagen nach Fertigstellung durch Ihren Installateur Inbetriebnahmeunterlagen Speicher / Messkonzepte 

 

Für alle anderen Erzeugungsanlagen gilt weiterhin das übliche Anmeldeverfahren beim Netzbetreiber: Anschlussvoraussetzungen (twl-netze.de)

 

Registrierung im Marktstammdatenregister 

Auch wenn die Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr erforderlich ist, besteht weiterhin die Pflicht, jedes Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
Hier werden grundlegende Informationen zum Anlagenbetreiber und zur Anlage abgefragt.
Sollte ein neuer, digitaler Stromzähler erforderlich sein, werden sich die Mitarbeiter der TWL Metering mit Ihnen in Verbindung setzten.
Der Tausch des Zählers ist für Sie kostenlos

Die Registrierung im Marktstammdatenregister können Sie hier vornehmen: Startseite | MaStR (marktstammdatenregister.de)

 

Installationshinweis 

Gemäß DIN VDE V 0100-551-1 darf die Stromerzeugungseinrichtung mit einem herkömmlichen Schukostecker unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorgaben an einem Endstromkreis angeschlossen werden.
Zu beachten sind die in der Norm genannten Anforderungen, um die technische Sicherheit zu gewährleisten. 

Grundsätzlich empfehlen wir aber immer die Installation durch eine Fachfirma durchführen zu lassen, da nur so gewährleistet ist, dass die Anlage auf Ihre Tauglichkeit geprüft wird und ggf. Anpassungen durchgeführt werden können (z.B. Austausch des LS-Automaten).

 

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