Steckerfertige PV Anlagen
Wer eine steckerfertige PV Anlage ("Balkonkraftwerk") installieren möchte, muss diese seit dem 16.05.2024 nur noch im Marktstammdatenregister der BNetzA registrieren.
Eine gesonderte Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt.
Als Balkonkraftwerke gelten PV Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 2 Kilowatt Modulleistung und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere.
Für alle anderen Anlagen gilt weiterhin das übliche Anmeldeverfahren beim Netzbetreiber: Anschlussvoraussetzungen (twl-netze.de)
Registrierung im Marktstammdatenregister
Auch wenn die Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr erforderlich ist, besteht weiterhin die Pflicht, jedes Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
Hier werden grundlegende Informationen zum Anlagenbetreiber und zur Anlage abgefragt.
Im Nachgang werden sich die Mitarbeiter der TWL Metering mit Ihnen in Verbindung setzten, sollte ein neuer, digitaler Stromzähler erforderlich sein.
Der Tausch des Zählers ist für Sie kostenlos.
Die Registrierung im Marktstammdatenregister können Sie hier vornehmen: Startseite | MaStR (marktstammdatenregister.de)
Installationshinweis
Gemäß DIN VDE V 0100-551-1 darf die Stromerzeugungseinrichtung mit einem herkömmlichen Schukostecker unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorgaben an einem Endstromkreis angeschlossen werden.
Zu beachten sind die in der Norm genannten Anforderungen, um die technische Sicherheit zu gewährleisten.
Grundsätzlich empfehlen wir aber immer die Installation durch eine Fachfirma durchführen zu lassen, da nur so gewährleistet ist, dass die Anlage auf Ihre Tauglichkeit geprüft wird und ggf. Anpassungen durchgeführt werden können (z.B. Austausch des LS-Automaten).