Grund- und Ersatzversorgung nach § 36 Abs. 2 S. 2 EnWG

Grundversorgung:
Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG ist der Grundversorger für das Strom- und Gasnetz der allgemeinen Versorgung der TWL Netze GmbH in Ludwigshafen am Rhein die Technischen Werke Ludwigshafen AG für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 sowie für den Folgezeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027.

Ersatzversorgung:
Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Gas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in der Ersatzversorgung.

Die Ersatzversorgung für Strom und Gas wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der TWL Netze GmbH durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des Grundversorgers zu finden.