Wiederverkäufer
Ab 1. September 2013 gilt für inländische Strom- und Gaslieferungen das Reverse-Charge-Verfahren. TWL Netze GmbH ist nach § 3g UStG als Wiederverkäufer für Strom und Erdgas anzusehen. Die aktuelle Bescheinigung können Sie hier herunterladen.
Ihre Bescheinigung senden Sie bitte an: mmma@twl-netze.de