Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMOG)
Durch die Aktualisierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und das Inkrafttreten des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMOG) im Juli 2017 hat sich die Ermittlung der Entgelte für den Netzzugang verändert. Hauptziel dieser Gesetzesänderungen ist die schrittweise Angleichung der Netzentgelte, um regionale Kostenunterschiede zu verringern. Ab dem 1. Januar 2023 sollen demnach bundesweit vollständig einheitliche Netzentgelte gelten.
Infolgedessen haben sich auch die Regelungen zur Auszahlung der vermiedenen Netzentgelte durch dezentrale Einspeisung geändert. Unser "Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte" erläutert die geltenden Bestimmungen.