1. Kann ich die jährliche Ableseaufforderung auch via E-Mail erhalten?
Ja, dies ist jederzeit möglich. Hierfür einfach eine E-Mail mit der Angabe Ihrer Vertragskontonummer und der gewünschten Empfängeradresse an eeg-kwk-daten@twl-netze.de senden.
2. Kann ich meine Abrechnungen auch via E-Mail erhalten?
Ja, dies ist jederzeit möglich. Hierfür einfach eine E-Mail mit der Angabe Ihrer Vertragskontonummer und der gewünschten Empfängeradresse an eeg-kwk-daten@twl-netze.de senden.
3. Wie setzt sich mein monatlicher Abschlag für meine Photovoltaik-Anlage im ersten Jahr zusammen?
Im ersten Jahr setzen wir eine manuell geschätzte Abschlagshöhe fest. In die Berechnung des Abschlags fließen die Faktoren Anlagengröße, Inbetriebnahme-Zeitpunkt, gesetzlicher Vergütungssatz und eine Eigenverbrauchsnutzung von 30 Prozent ein.
4. Wie setzt sich mein monatlicher Abschlag meiner Bestandsanlage zusammen?
Ab dem zweiten Jahr wird die Abschlagshöhe maschinell berechnet. Hierfür wird die Vorjahresvergütung durch zwölf geteilt und 11/12 davon werden von Februar bis Dezember als Abschlag an Sie ausgezahlt. Durch das verbleibende Zwölftel sollte im Optimalfall ein Guthaben zu Ihren Gunsten in der im Dezember anstehenden Jahresendabrechnung entstehen.
5. Ich habe mir eine „Mikro-PV-Anlage mit Stecker“ gekauft. Muss ich diese beim Netzbetreiber anmelden?
Ja, eine Anmeldung ist erforderlich. Für alle Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz gelten die VDE-AR-N 4105 und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und damit das übliche Anmeldeverfahren beim jeweiligen Netzbetreiber.
Ein vereinfachtes Anmeldeverfahren ist nach der VDE-AR-N 4105:2018-11 für steckerfertige Erzeugungsanlagen, die an einer bereits vorhandenen speziellen Energiesteckdose angeschlossen werden, möglich. Dieses Verfahren ist nur bis zu einer Leistung von 600 W zulässig.
Das entsprechende Anmeldeformular und weitere Informationen finden Sie hier.
6. Wie lange erhalte ich vom Netzbetreiber eine gesetzliche Vergütung für meine PV-Anlage und wie geht es nach Ablauf dieser weiter?
Gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten Sie über 20 Kalenderjahre zzgl. des Jahres der Inbetriebnahme eine gesetzliche Vergütung von uns. Wie es nach den 20 Jahren weitergeht, ist derzeit noch nicht eindeutig vom Gesetzgeber geregelt.
7. Was muss ich tun, wenn ich meine PV-Anlage / mein BHKW bzw. mein Haus verkaufe?
Für die Meldung eines Betreiberwechsels müssten Sie folgendes Formular ausfüllen und rechtzeitig an uns übermitteln zum Formular. Bitte achten Sie darauf, dass beide Parteien das Formular vollständig ausfüllen.
8. Ich benötige für meine Steuererklärung die Höhe meines Eigenverbrauches. Bekomme ich diese Angaben vom Netzbetreiber?
Die eindeutige Ermittlung Ihres Eigenverbrauches ist nur möglich, sofern Sie eine Überschusseinspeisung mit Erzeugungszähler betreiben. In diesem Fall können Sie den Eigenverbrauch i. d. R. aus Ihrer Jahresendabrechnung entnehmen. Wurde vor Ort kein Erzeugungszähler installiert, ist auch uns als Netzbetreiber Ihr Eigenverbrauch nicht bekannt und Sie müssen sich diesen selbst rechnerisch ermitteln (Schätzung).
9. Ich möchte meine Anlage auf die Kleinunternehmerregelung umstellen. Was ist zu tun?
Eine Umstellung ist i. d. R. immer zum 01.01. des Folgejahrs möglich. Hierfür müssen Sie die Umstellung frühzeitig schriftlich bei uns anmelden. Eine Umstellung im laufenden Jahr ist nur in Ausnahmefällen möglich.
10. Ich möchte meine PV-Anlage erweitern. Was ist zu tun?
Bitte setzen Sie sich vor der Umsetzung Ihres Vorhabens mit uns in Verbindung. Eine Anlagenerweiterung sollte vorab immer hinsichtlich der Vergütung Ihrer Bestandsanlage und EEG-Umlagepflichten geprüft werden.
11. Wie ist meine Anlage steuerrechtlich zu behandeln?
Die steuerrechtliche Behandlung Ihrer Anlage legen Sie zu Anfang über die Inbetriebnahmeunterlagen fest. Zu steuerrechtlichen Themen dürfen wir Sie nicht beraten.
Bitte setzen Sie sich hierfür mit einem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.
12. Ich möchte meine Bankverbindung ändern. Was ist zu tun?
Die Änderung Ihrer Bankverbindung können wir nur schriftlich mit einer rechtsgültigen Unterschrift entgegennehmen. Daher können wir keine Änderungswünsche telefonisch oder via E-Mail entgegennehmen.
13. Ich möchte eine Erzeugungsanlage in Betrieb nehmen. Was ist hierfür zu tun?
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier.
14. Wann und wie werden die Zähler abgelesen?
Die Zähler müssen einmal im Jahr vom Anlagenbetreiber zum 31.12. abgelesen werden. Hierfür erhalten Sie im Dezember eines jeden Jahres eine Ableseaufforderung via Ablesekarte oder E-Mail von uns (ca. ab dem 15.12.). Die Zählerstände können Sie nach Erhalt der Ableseaufforderung bequem online in unserem Ableseportal eintragen oder Sie senden die Ablesekarte ausgefüllt an unseren Dienstleister zurück.
15. Wann erhalte ich meinen Einspeisevertrag?
Sofern uns alle Unterlagen vollständig von Ihnen und unserem technischen Dienstleister, TWL Metering, übermittelt wurden, erhalten Sie den Vertrag i. d. R. 2 bis 4 Wochen nach der Inbetriebnahme Ihrer Anlage.
16. Wie läuft die Vergütung meiner Anlage ab?
Für PV-Anlagen erhalten Sie von uns von Februar bis Dezember insgesamt elf Abschlagszahlungen (Vorauszahlungen). Im Dezember eines jeden Jahres erstellen wir die Jahresendabrechnung für Sie, in der Ihr tatsächlicher Vergütungsanspruch ermittelt wird und die Abschlagszahlungen gegengerechnet werden.
17. Kann ich auch auf die monatlichen Vorauszahlungen verzichten und die Vergütung einmalig am Ende des Jahres erhalten?
Ja, dies ist jederzeit möglich.