Wasserzähler der Zukunft

In den kommenden Jahren tauscht TWL im gesamten Versorgungsgebiet die herkömmlichen mechanischen Wasserzähler gegen moderne digitale Funkwasserzähler aus. Für Kunden bedeutet das mehr Komfort, Effizienz und Transparenz sowie ein hohes Maß an Sicherheit.

Wasserzähler, die zur Verbrauchsabrechnung eingesetzt werden, unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht. Die Eichfrist beträgt in der Regel sechs Jahre. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Zähler ausgetauscht werden. Die TWL nutzt den turnusmäßigen Ablauf dieser Eichfristen, um schrittweise auf ein zukunftsfähiges Zählersystem umzustellen. In den kommenden Jahren werden daher nach und nach die bisherigen Wasserzähler durch moderne Funkwasserzähler ersetzt.

Automatisierte Verbrauchserfassung

Digitale Funkwasserzähler erfassen den Wasserverbrauch präzise und übermitteln die Verbrauchsdaten zukünftig in regelmäßigen Intervallen per Funk an das System von TWL. Aktuell nutzt TWL zum Auslesen der Zählerstände das „Walk-by/Drive-by“-Verfahren. Dabei geht der Ableser einfach mit einem entsprechenden Gerät, zum Beispiel einem Tablet, am Gebäude vorbei und empfängt über Funk den Zählerstand oder er fährt durch die abzulesende Straße. Der Einsatz der Funktechnologie bringt viele Vorteile: Die automatische Übertragung ersetzt das manuelle Ablesen und Vor-Ort-Termine entfallen. Auch das Risiko von Ablese- oder Übermittlungsfehlern gehört der Vergangenheit an. Kunden profitieren von einer deutlichen Erleichterung. Zusätzlich ermöglicht die kontinuierliche Verbrauchserfassung eine zeitnahe Analyse des individuellen Wasserverbrauchs. Auffällige Verbrauchsmuster, etwa durch defekte Leitungen, lassen sich früh erkennen und beheben. In vielen Fällen kann so der Verlust kostbaren Trinkwassers vermieden werden.

So funktioniert ein digitaler Funkwasserzähler

Im Inneren des digitalen Funkwasserzählers arbeitet moderne Sensortechnik, die den Wasserverbrauch präzise erfasst. Das Wasser wird dabei direkt durch den Zähler geleitet. Zusätzlich ist das Gerät mit einem Funkmodul ausgestattet, das die Verbrauchsdaten verschlüsselt und automatisch übermittelt. Der Wasserzähler sendet in regelmäßigen Abständen kurze Funksignale. Eine einzelne Funksequenz dauert zwischen vier und 15 Millisekunden, danach folgt eine Sendepause. Über den gesamten Tag ergibt sich daraus eine maximale Sendezeit von 86,4 Sekunden – also weniger als eineinhalb Minuten. Die Sendeleistung beträgt dabei unter 0,025 Watt. Zum Vergleich: Mobiltelefone senden mit bis zu zwei Watt. Der Wasserzähler arbeitet ausschließlich unidirektional. Das bedeutet, er sendet Daten verschlüsselt und datenschutzkonform, empfängt jedoch keine Daten oder Befehle. Durch die sehr geringe Sendeleistung liegt die erzeugte Strahlung deutlich unterhalb der gesetzlich festgelegten Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit. Der Austausch der Zähler wird schriftlich und mit einem Vorlauf von zwei Wochen angekündigt. Für Kundinnen und Kunden entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten. Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf ist ein gut zugänglicher Zählerplatz.

Häufig gestellte Fragen

Warum setzt TWL zukünftig Funkwasserzähler ein?

Der Einsatz von auslesbaren Funkwasserzählern ermöglicht eine deutlich effizientere Zählerablesung. Hierbei werden tagesgenaue Zählerdaten gewonnen, ohne Risiko von Ablese- und Übermittlungsfehlern. Ihre Verbrauchsabrechnung wird stichtagsgenau ausgewiesen.

Wie hoch ist die Funkbelastung?

Der Ultraschallwasserzähler sendet in regelmäßigen Abständen ein Funksignal aus. Eine Funksequenz dauert zwischen vier bis 15 Millisekunden. Zwischen den Aussendungen ist eine Sendepause einzuhalten, die mindestens tausendfach länger ist als eine Funksequenz bzw. Aussendung. Der Funkzeitraum eines Zählers beträgt maximal 86,4 Sekunden pro Tag. Der eingesetzte Ultraschallwasserzähler sendet mit einer Leistung von weniger als 25 mW (0,025 Watt). 

Zum Vergleich: Ein Mobiltelefon sendet mit einer Leistung von 2.000 mW, ein Fernsehsender liegt bei 500.000 mW.

Welche Dateninhalte werden übermittelt?

Die relevanten Verbrauchswerte werden als Datenpaket abgespeichert und per Funksignal an die Funkauslesegeräte bzw. das Rechenzentrum von TWL gesendet. Das versendete Datenpaket beinhaltet unter anderem folgende Inhalte: Zählernummer, aktuelle Datums- und Zeitangabe, Verbrauchsstände wie beispielsweise Gesamtvolumen, Vorwärtsvolumen, Rückwärtsvolumen und minimaler/maximaler Durchfluss. Auch Temperaturangaben, etwaige Fehlermeldungen und der Systemstatus des jeweiligen Zählers werden übermittelt. Die Daten des Wasserverbrauchs sind, ungeachtet des Funksignals, weiterhin für Sie zugänglich und können über das digitale Display des Funkwasserzählers abgelesen werden.

Wie oft werden die Daten vom Funkwasserzähler abgerufen?

Die elektronischen Daten des Funkwasserzählers werden turnusgemäß zum Zweck der Abrechnung ausgelesen. Darüber hinaus behalten wir uns vor, die elektronischen Daten anlassbezogen zu beziehen. Wenn beispielsweise auf Grund eines Rohrbruchs oder anderen Gefahrenanlässen die elektronischen Daten benötigt werden, sind wir als Ihr Trinkwasserversorger dazu berechtigt, diese im Einzelfall separat auszulesen (Schadensklärung, etc.).

Was passiert mit den gewonnenen Daten?

Die verschlüsselten Datenpakete werden im internen Rechenzentrum von TWL gespeichert und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden nach unserem Löschkonzept regelmäßig gelöscht

Habe ich das Recht, der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen?

Ja, sofern wir eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder öffentlicher Interessen vornehmen, haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit das Recht, gegen diese Verarbeitung Widerspruch einzulegen.

Wie werden meine persönlichen Daten geschützt?

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Aus diesem Grund können wir Ihnen versichern, dass die Datenpakete einzeln verschlüsselt werden und diese keinerlei Rückschlüsse auf Ihr persönliches Nutzerverhalten zulassen. Die Funkwasserzähler bedienen sich dabei einem Sicherheitskonzept, das die höchste Datensicherheit garantiert und den Anforderungen des „Deutschen Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik“ (BSI) entspricht.

Weitere Informationen

Bedienungsanleitung HYDRUS 2.0

Hier geht es zur Bedienungsanleitung

Datenschutz – Information gemäß Art. 14 DS-GVO

Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird durch den Einbau der Funkwasserzähler im Vergleich zur Nutzung von mechanischen Wasserzählern deutlich weniger beeinträchtigt als durch das Betreten der Wohnung zum Zweck der Ablesung.

Ein Einblick in die Wohn- und Lebensverhältnisse der Bewohner wird dadurch verhindert. *1

Gemäß Art. 14 DS-GVO „Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, wurden“ haben wir Ihnen entsprechend mitzuteilen:

Anwendungsbereich

Datenschutzrechtliche Vorschriften finden gemäß Art. 4 Abs. 1 DS-GVO erst Anwendung, wenn die verarbeiteten Daten personenbezogen sind, d.h., sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Die Messwerte sind also nur personenbezogen, wenn sie auf den jeweiligen Verbraucher zurückführbar sind. Ein Rückschluss ist nicht möglich, wenn 3 oder mehr Einheiten in einem versorgten Objekt (Grundstücksanschluss) einen gemeinsamen Wasserzähler haben. Bei Grundstücken ab 3 Wohneinheiten (mit einem Wasserzähler) und gewerblich genutzten Grundstücken stellen sich mangels des Anwendungsbereiches des Datenschutzrechts keine datenschutzrechtlichen Fragen.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Nach Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten rechtmäßig, da diese zur Erfüllung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt und die dem Verantwortlichen (datenverarbeitende Stelle) übertragen wurde.

Zweck der Datenverarbeitung

Erhebung und Verarbeitung der Zählerstände zur Abrechnung der nachweislich gelieferten/ verbrauchten Wassermenge und entsprechend angefallenen Abwassermenge gemäß den Versorgungsbedingungen des Wasserversorgers; i.d.R. stichtagsbezogen einmal jährlich.

Erhebung von Daten zur Lokalisierung von Leckagen und Rohrbrüchen gemäß Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO, § 50 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 10 Abs. 3 Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) anlassbezogen oder im Rahmen der turnusmäßigen Wassernetzüberprüfung.

Erhebung und Verarbeitung von Rückflussalarmen inkl. Rückflussmenge zur Vermeidung qualitativer Beeinträchtigungen im Versorgungsnetz und Feststellung von Manipulationen der Messeinrichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO, § 4 Trinkwasserverordnung (TrinkwV), §§ 18, 20, 24 AVBWasserV anlassbezogen oder im Rahmen der turnusmäßigen Wassernetzüberprüfung.

Erhebung von Alarmierung „Trockener Zähler“ zur Feststellung unterbrochener Wasserlieferung bzw. Manipulation oder Ausbau der Messeinrichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO, §§ 18, 20, 24 AVBWasserV anlassbezogen oder im Rahmen der turnusmäßigen Wassernetzüberprüfung.

Erhebung und Verarbeitung von Manipulations-Alarme gemäß Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO, §§ 18, 20, 24 AVBWasserV anlassbezogen oder im Rahmen der turnusmäßigen Wassernetzüberprüfung.

Erhebung der Wasser- und Umgebungstemperatur (keine personenbezogenen Daten) zur Feststellung drohender hygienischer Probleme und Frostschäden.

Erhebung zählerbezogener Daten (keine personenbezogenen Daten) wie Zählernummer, Zählertyp, Konfiguration/Software/Version, Batteriekapazität, Betriebsstunden, Datum, Uhrzeit.

Die im integrierten Datenlogger des Funkwasserzählers gespeicherten historischen Daten besitzen nur im Bedarfsfall für TWL-Netze bzw. den Wasserabnehmer, z.B. zum Nachvollzug unplausibler Wasserverbräuche, entsprechende Relevanz. Dieser Speicher kann nur vor Ort in Gemeinsamkeit TWL-Netze und Abnehmer mittels eines auf den Zähler aufsetzbaren „Optokopfes“ ausgewertet werden.

Empfänger der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Die vom Funkwasserzähler ausschließlich verschlüsselt gesendeten Daten werden nur durch berechtigte TWL-Netze Mitarbeiter oder Beauftragte ausgewertet und verarbeitet, so dass der Schutz der Daten vor unberechtigten Zugriff gewährleistet ist.

Dauer der Speicherung personenbezogener Daten.

Der im Funkwasserzähler integrierte Datenlogger kann bis zu 1024 Tageswerte speichern. Nach Erreichen der Speichergrenze werden die Daten rollierend überschrieben und unwiederbringlich gelöscht.

Die durch TWL-Netze fernausgelesenen erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten aus den Funkwasserzählern werden spätestens nach Ablauf der Löschfristen, i.d.R. nach 10 Jahren, gelöscht.

Auch löschen wir Ihre Daten, sobald das Vertragsverhältnis mit Ihnen beendet ist, sämtliche gegenseitigen Ansprüche abgegolten und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder rechtlichen Gründe für ein Fortbestehen der Speicherung gegeben sind.

Verbraucherrechte

Gemäß Art. 15 DS-GVO haben Sie ein Auskunftsrecht über die zu Ihrer Person bei TWL-Netzen gespeicherten Daten und deren Verarbeitung.

Weiterhin können Sie gemäß Art. 16 DS-GVO eine Datenberichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten.

Sofern eine der Voraussetzungen von Art. 17 DS-GVO zutrifft, haben Sie das Recht auf Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Art. 17 Abs. 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DS-GVO.

Im Sinne des Art. 18 DS-GVO haben Sie das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung.

Widerspruchsrecht

Art. 21 DS-GVO gewährt Ihnen das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen. Dabei handelt es sich aber nicht um ein bedingungsloses Widerspruchsrecht. Sie sind hiernach zur Angabe von Gründen verpflichtet, die sich aus einer Sie betreffenden besonderen Situation ergeben, die der Verarbeitung

entgegenstehen, d.h. Sie müssen Ihren Widerspruch mit konkreten Tatsachen begründen. TWL-Netze muss dann im Einzelfall prüfen, ob die substanziell vorgetragenen Gründe dem Einsatz der Funktechnik entgegenstehen.

Widerspruchsberechtigt ist nur der Eigentümer des betreffenden Grundstücks.

Sollte Ihrem Widerspruch stattgegeben werden, würde zum gegebenen Zeitpunkt eine Deaktivierung des Funkmoduls erfolgen. Ggf. sind Sie dann zu entsprechenden Kostenübernahmen verpflichtet (z.B. örtliche Zählerablesung durch TWL-Netze-Mitarbeiter oder Beauftragte).

Beschwerderecht:

Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.